Freizeit und Reisen mit dem Hund

Tipps für den Urlaub mit dem Hund auf Flugreisen

Reisen mit dem HundWenn Sie nicht für mindestens 4 Wochen verreisen, sollten Sie größeren Hunden die Strapazen eines Fluges ersparen. Katzen und kleine Hunde, meistens bis 5 kg, in Einzelfällen auch darüber, dürfen bei den meisten Airlines mit in die Kabine, alle anderen müssen in den Gepäckraum. Das Transportbehältnis für die Kabine darf die üblichen Maße für das Handgepäck nicht überschreiten (ca. 45 x 23 x 29cm), und die Tiere müssen die gesamte Flugzeit darin unter dem Sitz zubringen. Es gibt aber auch reizende Stewardessen, die Ausnahmen zulassen. Tiere werden auch nur in der Kabine mitgenommen, wenn eine bestimmte Anzahl von Haustieren auf dem jeweiligen Flug nicht überschritten wird (gewöhnlich max. vier pro Kabine), und nicht jede Fluggesellschaft erlaubt gleichzeitig Hunde und Katzen an Bord. Daher unbedingt früh buchen!

Alle Flug-Transportboxen für Haustiere (Kennels genannt) müssen stabil, ausbruchsicher und wasserdicht sein. Das Tier muss sich darin aufrecht hinstellen, bequem drehen und hinlegen können. Von zwei Seiten muss Luftzufuhr gewährleistet und jegliche Verletzungsgefahr sollte ausgeschlossen sein. Falls das Tier so lange unterwegs ist, dass es unterwegs Futter braucht, muss der Käfig Gefäße für Wasser und Nahrung enthalten. Kissen, Tücher, Holzwolle oder Sägemehl sind zur Auspolsterung erlaubt, nicht jedoch Heu oder Stroh.

Solche Transportboxen sind im Zoofachhandel erhältlich, direkt bei den meisten Fluggesellschaft und an großen Flughäfen am Frachtschalter der Lufthansa. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig! Flugboxen sind nicht billig. Je nach Größe und Gewicht Ihres Hundes kosten sie zwischen € 50,- und € 150,-.
 

Unser TierTipp24.de: In den lokalen Anzeigeblätter können Hundeboxen oft günstig erstanden werden. Ansonsten können Sie bei eBay vielleicht etwas günstig ersteigern


Wählen Sie bei Fernreisen möglichst einen Flug, der NONSTOP geht, also keine Zwischenaufenthalte mit Aussteigen, Umladen etc. Das verlängert nur den Stress für die Tiere und erhöht die Gefahr, dass sie evtl. falsch eingeladen werden. Damit dem Tier wenigstens ein Teil der Angst genommen wird, sollten Sie die Transportbox mind. 5 Tage vor Abflug kaufen, ihren Vierbeiner darin schlafen lassen, ihn darin füttern, so dass er sich an den Käfig und das Eingesperrtsein gewöhnen kann. Schreiben Sie auf jeden Fall neben Ihrem Namen, Adressen und (ggf.) Futteranweisungen den Namen des Tieres mit an die Box, damit das Flugpersonal es anreden kann. So fühlt er sich wenigstens etwas wohler. Nehmen Sie möglichst die Futternäpfe mit, an die Ihr Tier gewöhnt ist. Dazu geben Sie ihm sein Lieblingsfutter und legen ihm noch ein Spielzeug und etwas, das nach Frauchen oder Herrchen duftet“, mit in den Käfig. Das beruhigt. Wenn Sie von Ihrem Tier wissen, dass es auf Reisen sehr unruhig und nervös reagiert, sollten Sie den massiven Stress des Fluges mit einem Beruhigungs- oder Schlafmittel abfedern. Klären Sie mit Ihrem Tierarzt, welches Mittel für Ihr Tier am besten geeignet ist, und testen Sie es vor Antritt der Reise mindestens einmal, damit Sie am Flughafen keine Überraschung erleben (umgekehrte Wirkung!). Achtung! Die Lufthansa weist darauf hin, dass Beruhigungsmittel in der Höhenluft ca. 3mal so stark wirken wie auf dem Boden. Wenn Sie Ihr Tier während eines längeren Fluges schlafen legen, sollten Sie seine Transportbox dick auskleiden. Schlafende Tiere kühlen schnell aus. Geben Sie Ihrem Tier 12 Stunden vor Abflug zuletzt (nur leichtes!) Futter, und gehen Sie mit Hunden mehrmals bis kurz vor dem Einchecken "Gassi“. So sollten sie längere Zeit aushalten ohne mal zu "müssen“. Bei langen Flugzeiten muss das Tier aber notgedrungen irgendwann in sein Bett machen“ . Postern Sie die Box deshalb mit saugfähigem Material wie Krankenunterlagen oder einer dicken Lage Küchenpapier. Babywindeln sind dagegen völlig ungeeignet, da sie nicht mit Zellstoff gefüllt sind, sondern mit Kunststoffmaterial, das zu einer gallert-ähnlichen Masse aufquillt.


Die Transportkosten variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft, und da wiederum von Strecke zu Strecke. Erkundigen Sie sich am besten bei ihrem Reisebüro oder direkt bei der Gesellschaft. Darf Ihr Tier als "Handgepäck“ mit in die Kabine, fliegt es gewöhnlich umsonst. Bei Transport im Laderaum zählt es als Übergepäck, für das unterschiedliche Tarife berechnet werden. Bei einigen Airlines wird das Gewicht von Hund und Box verrechnet mit dem erlaubten Gesamtgewicht Ihres sonstigen Gepäcks, bei anderen zahlen Sie von vornherein für das Gewicht Ihres tierischen Begleiters samt Käfig den üblichen Übergepäcktarif. Tatsache ist, ein Flugticket für den Hund kann bis zu € 300,- kosten. Blinden- und Gehörlosenhunde hingegen reisen grundsätzlich umsonst und in der Kabine mit.

Wichtig für Flüge ins Ausland sind zudem die jeweiligen Einreisebestimmungen. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie bei der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, beim Kreisveterinäramt oder bei Ihrem Zuchtverband. Meist wird ein Gesundheitszertifikat oder Internationaler Impfausweis als Nachweis für durchgeführte Schutzimpfungen verlangt. In einigen Ländern besteht eine mehrmonatige Quarantänepflicht, was einen Urlaubsbesuch von vornherein ausschließt.

Beispiele: In Dänemark ist die Einreise von Kampfhunderassen verboten. Schweden und Norwegen verlangen Impfungen gegen Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirose und Infektiöse Leberentzündung; einen Bluttest auf Tollwut-Antikörper, eine Tätowierung und Mikrochip zur Identifikation, ein Gesundheitsattest vom Amtstierarzt und eine vom Hausarzt bestätigte Wurmkur. Die Kosten für die Einreise belaufen sich auf ca. € 250,-. Als Vorbereitungszeit sollten Sie sechs Monate einkalkulieren! Für Schweden erhalten Sie die nötigen Formulare gegen einen frankierten DIN A6 Rückumschlag bei der Schwedischen Botschaft, Heuss-Allee 2-10, 53113 Bonn, bzw. bei der Norwegischen Botschaft, Mittelstr. 43, 53175 Bonn (mit € 1,20 frankierten DIN A5 Rückumschlag).

Unser TierTipp24.de: Reisebüros kennen die Bedingungen meistens nur ungenügend. Prüfen Sie immer selber die Bestimmungen, des jeweiligen Ziellandes. Sie können vieles beim Auswärtigem Amt prüfen.

 

Pflicht bei Reisen ins Ausland Der EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 1. Oktober 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt. Eine gültige Tollwut-Impfung und Kennzeichnung der Tiere sind nötig. In Zukunft ist diese Kennzeichnung nur noch mit einem elektronischen Transponder zulässig, für eine Übergangszeit wird eine Tätowierung als Tierkennzeichnung noch anerkannt. Seit Oktober 2004 müssen Haustiere wie Hund, Katze, Frettchen bei Grenzübertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtier-Ausweis mit sich führen und zur Identifikation gechipt (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) sein, bis 2011 besteht als Übergang wahlweise auch die Möglichkeit der Kennzeichnung durch eine lesbare Tätowierung. Sinn des einheitlichen EU-Passes ist die Vereinfachung und Angleichung der Einreisebestimmungen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Das Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz vor Tollwut. Die Tollwutimpfung ist im Pass einzutragen und gilt je nach Impfstoff nach den Angaben des Herstellers bis zu drei Jahren.

Einen Sonderfall nehmen übergangsweise Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich ein. Für fünf Jahre dürfen sie ihre bisherigen schärferen Anforderungen an den Impfschutz gegen die Tollwut, wie Blutuntersuchung auf Antikörper, und besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Bandwurm- und Zeckenbefall beibehalten.

Die EU-Bestimmungen gelten auch für die Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan.

Den Haustier-Ausweis können alle ermächtigten Tierärzte im Bereich der EU ausstellen und führen, unabhängig vom Wohnort des Tierbesitzers und Standort des Tieres.

Im Heimtierausweis ist eingetragen:

  • Der Halter des Tieres mit Adresse
  • Optional ein Photo des Tieres
  • Name, Art, Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum (falls bekannt) und Fellkleid
  • Microchipnummer und Datum der Implantation mit Implantationsstelle. Bis auf weiteres reicht auch eine Tätowiernummer: Nummer der Tätowierung und Datum.
  • Alle Impfungen mit Datum, Gültigkeit und dem ermächtigten Tierarzt.

Einige Fluggesellschaften und Ihre Sonderbedinungen (Stand 2007)


Lufthansa:
(Deutsche Lufthansa AG, Lufthansa Basis, 60546 Frankfurt/M., Tel. 0 18 05/74 71 00)
Zulässiges Gewicht für Hund und Transportbehälter in der Kabine: 8 kg. Begleitete Hunde zahlen den so genannten Passagier-Übergepäck-Tarif; versenden Sie ihn als Fracht, errechnet sich der Preis aus der Entfernung zum Bestimmungsort, Gewicht und Abmessung der Transportbox.

British Airways
(British Airways, Poststr. 2-4, 60329 Frankfurt/M.,
Tel. 0130/3636)
Zulässiges Gewicht für Hund und Box auf innerdeutschen (!) Flügen in der Kabine: 5 kg. Sie fliegen dort umsonst. Übrige Hunde fliegen im Laderaum und zahlen 1,35 % vom One-Way-Tarif, aber höchstens ca. 1,50 € pro Kilo. Auf internationalen Flügen sind keine Hunde in der Kabine gestattet. Am jeweiligen Londoner Flughafen, über die alle Internationalen Flüge gehen, wird eine sog. Transfergebühr erhoben von bis zu ca. € 90,- pro Strecke - auch als Abschreckung für Herrchen und Frauchen. Hapag Lloyd
(Hapag-Lloyd Flug GmbH, Flughafenstr. 10, 30855 Langenhagen, Tel. 0511/97270)
Hunde bis zu 5kg werden in der Kabine befördert. Schwerere Vertreter reisen wie üblich im Laderaum. Ihr Gewicht incl. Käfig wird auf die Freigepäckmenge angerechnet. Es entstehen keine zusätzlichen Wartezeiten beim Einchecken mit Hund.

KLM
(KLM Royal Dutch Airlines, Siemensstr. 9, 63263 Neu Isenburg, Tel. 06102/435410)
Für die Beförderung Ihres Hundes in der Kabine gilt eine Höchstgrenze von 10 kg (samt Box). Das Tier darf keinen intensiven Geruch haben. Pro Kabineneinheit wird nur ein Haustier mitgenommen. Reist Ihr Hund im Laderaum, ist für ihn nur das entstehende Übergewicht zum normalen Tarif zu entrichten.
Unbegleitete Tiere reisen als Luftfracht; der Preis wird berechnet nach Käfigvolumen bzw. Gewicht. Beim Transitverkehr ist ein Aufenthalt Ihres Hundes im Schipholer KLM-Tierhotel (Amsterdam) im Preis enthalten, wenn Sie über diesen Flughafen fliegen.

CONDOR
(Condor Flugdienst GmbH, Am Grünen Weg 3, 65440 Kelsterbach, Tel. 06107/93930)
Tiere dürfen nur in Begleitung eines Fluggastes reisen. Bis zu einem Gewicht von 5kg reisen sie in der Kabine mit, ansonsten im Laderaum. Der Preis sowohl in der Kabine als auch im Laderaum wird unter Anrechnung des Freigepäcks mit der Übergewichtsrate berechnet. Für die Beförderung nach Deutschland gilt für alle Strecken die einheitliche Übergepäckrate von € 3,- pro Kilo von Hund und Behälter.

SWISSAIR
(Swissair Schweizerische Luftverkehr AG, Am Hauptbahnhof 6, 60329
Frankfurt/M., Tel. 069/24235212)
Das Tier muss gesund, harmlos, sauber und geruchlos sein. Trächtige Tiere werden nicht befördert. Für den Transport in der Kabine darf der Hund nicht schwerer als 5 kg sein und muss bequem im vorgeschriebenen Behälter Platz haben. Diese stellt Swissair auf Vorbestellung kostenlos zur Verfügung. Übrige Hunde müssen in den Laderaum. Für den Transport des Tieres wird immer der Übergepäcktarif nach dem Gesamtgewicht (Tier und Behälter) berechnet; auch dann, wenn Sie weniger Freigepäck als zulässig mitführen.

LTU
(LTU Lufttransport- Unternehmen Süd GmbH & Co. Flughafen, Wartungsallee 13, 85327 München Tel. 089/97810)
Bei einem Gewicht bis zu 5 kg (inc. Box) kann Ihr Hund in der Kabine mitfliegen. Eine Transportbox ist für ca. € 15,- am LTU-Schalter erhältlich. Übrige Hunde reisen im Laderaum. Das Transportbehältnis mit Ihrem Hund wird ohne Aufpreis befördert. Zusatzkosten entstehen nur, wenn durch das Gewicht von Tier und Box die Freigepäckgrenze überschritten wird.

 

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